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BFH Urteil v. - IV R 12/86 BStBl 1988 II S. 530

Gesetze: EStG (1977/1979) § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1, S. 3

Leitsatz

Für den Antrag auf Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft durch Bestandsvergleich gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1, S. 3 EStG (1977) genügt es, wenn sich aus den Eintragungen in der Anlage L zur unterschriebenen Einkommensteuererklärung und den beigefügten Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) eindeutig ein derartiger Wille ergibt, selbst wenn das für die Antragstellung vorgesehene Feld nicht angekreuzt wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 530
BFHE S. 476 Nr. 152,
GAAAA-98253

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