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Arbeitsrecht | Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur (BAG)
Ein Arbeitnehmer, der mehreren
Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in
sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für
Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
().
Sachverhalt: Die Arbeitgeberin erbringt IT-Dienstleistungen und vertreibt IT-Produkte an verschiedenen Standorten. Aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) sind bei ihr abweichend von den Betriebsstrukturen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) fünf Organisationseinheiten – u.a. der Betrieb Region Süd – gebildet, in denen jeweils ein Betriebsrat gewählt wird. Die Erledigung der Arbeitsaufgaben im Unternehmen der Arbeitgeberin gliedert sich in verschiedene Bereiche, in denen Arbeitnehmer aus versch...