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BFH Urteil v. - X R 7/81 BStBl 1988 II S. 506

Gesetze: UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG (1973) § 4 Nr. 8UStG (1973) § 15 Abs. 2

Leitsatz

1. Eine Publikumskommanditgesellschaft bewirkt steuerbare, aber gemäß § 4 Nr. 8 UStG (1973) steuerfreie Umsätze auch dadurch, daß ihr Treuhänderkommanditist zahlreiche Anleger (Treugeberkommanditisten) an seinem Kommanditanteil beteiligt; Umsatzsteuerbeträge, die ein Vermittler der Beteiligungen der Gesellschaft in Rechnung stellt, sind gemäß § 15 Abs. 2 UStG (1973) vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (Anschluß an , BFHE 117, 501, BStBI II 1976, 265).

2. Gewähren die Anleger der Gesellschaft auch Darlehen, können die für die Darlehensvermittlung in Rechnung gestellten Steuern ganz oder teilweise der steuerfreien Anteilsvermittlung zuzurechnen sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 506
BFHE S. 152 Nr. 152,
HAAAA-98244

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