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Einkommensteuer | Vorteilsminderung bei der 1 % Regelung, Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit Kinderfreibetrag 2014 (BFH)
Kosten, die - wie Fähr-, Maut- oder
Vignettenkosten für Privatfahrten - ausschließlich von der Entscheidung des
Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel
aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1 % Regelung erfasst.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet einen
eigenständigen geldwerten Vorteil (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Beteiligten streiten – nunmehr im zweiten Rechtsgang- darüber , ob die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß ist, ob die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen das Verfassungsrecht verstößt, ob Aufwendungen für ein K...