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LSG Hessen Urteil v. - L 8 BA 36/22

Im Streit steht eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von insgesamt 30.339,30 € bezüglich der von den Beigeladenen zu 1) und 2) für den Kläger ausgeübten Tätigkeiten, die im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 von der Beklagten festgesetzt wurde.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 11 Nr. 15
XAAAJ-91671

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