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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 145/21

Die Beteiligten streiten um den Rentenanspruch des Klägers aufgrund der von der Beklagten bei dem Kläger anerkannten Berufskrankheit (BK) Nr. 5103 (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).

Fundstelle(n):
GAAAJ-91642

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