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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 36/22

Gesetze: VVG § 192 Abs. 6; MB/PPV § 1 Abs. 4; SGB XI § 15 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Wer eine Begutachtung vereitelt, trägt die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen. Dies gilt auch in Zeiten der coronabedingten Einschränkungen des täglichen Lebens.

Fundstelle(n):
IAAAJ-91624

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