Meldet das FA nichttitulierte Umsatzsteuerforderungen in einer Summe zur Konkurstabelle an, so ist die Anmeldung wirksam erfolgt, wenn durch den Inhalt der Anmeldung sichergestellt ist, daß nur bestimmte Sachverhalte erfaßt sind, die zur Verwirklichung der gesetzlichen Tatbestände des UStG geführt haben, auf denen die Umsatzsteuerforderungen beruhen (Fortführung des , BFHE 149, 98, BStBl II 1987, 471). Dies ist bei einer durch Betrag und Zeitraum bezeichneten Umsatzsteuerforderung regelmäßig der Fall.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 124 BFHE S. 349 Nr. 151, HAAAA-98205
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