Einkommensteuer und Umsatzsteuer: Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern an Prostituierte
Leitsatz
1. Bescheide sind wirksam, wenn sich durch Auslegung erkennen lässt, dass eine Erbengemeinschaft als Inhaltsadressatin gemeint
ist, auch wenn die Bescheide an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts adressiert sind.
2. Ein Gewerbe (Bordellbetrieb) liegt dann vor, wenn die Sonderleistungen für eine reine Vermietung unüblich sind, ins Gewicht
fallen und zudem eine unternehmerische Organisation besteht.
3. Wenn nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Überlassung der einzelnen Wohnungen von anderen wesentlicheren
Leistungen überdeckt wird, kommt keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG in Betracht.
Fundstelle(n): TAAAJ-91535
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