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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 K 59/23

Gesetze: KN Pos 9021 UPos 90; KN Pos 8479 UPos 8997; UZK Art. 33 Abs. 3; UZK Art. 34 Abs. 3

Zollrecht: Zolltarifliche Einreihung eines Armroboters

Leitsatz

1. Das Verfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.

2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist der Begriff der „orthopädischen Vorrichtungen“ in Position 9021 KN dahin auszulegen, dass er auch einen am Rollstuhl befestigten Armroboter erfasst, der der auf den Rollstuhl angewiesenen Person ermöglicht, die Funktionen eines natürlichen Arms und/oder einer natürlichen Hand zu übernehmen?

2. Sofern die Frage 1 verneint wird: Ist der Begriff der „anderen Vorrichtungen … zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen“ in Position 9021 KN dahin auszulegen, dass er auch einen am Rollstuhl befestigten Armroboter erfasst, der der auf den Rollstuhl angewiesenen Person ermöglicht, die Funktionen eines natürlichen Arms und/oder einer natürlichen Hand zu übernehmen?

Fundstelle(n):
OAAAJ-91528

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