1. Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wird in den Arbeitnehmer-Veranlagungsfällen nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft bezieht, die gemäß § 179 Abs. 1 und 2, § 180 AO (1977) einheitlich und gesondert festgestellt werden.
2. Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung in diesen Veranlagungsfallen besteht auch dann, wenn der Steuerpflichtige neben den in § 4 Nr. 11 S. 2 StBerG genannten Einkünften Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, die den Werbungskosten-Pauschbetrag und den Sparer-Freibetrag nicht übersteigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 147 BFHE S. 290 Nr. 151, WAAAA-98197
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.