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Abzug des Mietwerts der Altenteilerwohnung als dauernde Last bei Überlassung an die Altenteiler
Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, kann der Übernehmer den Mietwert der überlassenen Wohnung als Sonderausgabe i. S. des § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. b EStG (dauernde Last) absetzen (, ; Revision eingelegt, Az. beim BFH: X R 5/25; entgegen BStBl 2010 I S. 227, Rn. 46).
I. Hintergrund
Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. b EStG sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und die Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs stehen. Abziehbar ist auch der Teil der Versorgungsleistungen, der auf den Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft entfällt (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 3 EStG).
II. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um den Abzug des Nutzungswerts einer
Altenteilerwohnung als Sonderausgaben b...