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Einkommensteuer | Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können steuerlich abzugsfähig sein (FG)
Aufwendungen einer GmbH für ein
Kleinflugzeug, welches ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen
genutzt wird, können steuerlich abzugsfähig sein (; Revision nicht
zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erwarb im Jahr 2017 ein Kleinflugzeug. Da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin, der das Flugzeug ganz überwiegend genutzt hatte, über keinen eigenen Flugschein verfügte, wurden stets betriebsfremde Piloten engagiert. Die anfallenden Aufwendungen machte die Klägerin als Betriebsausgaben geltend.
Die Betriebsprüfung vertrat die Auffassung, dass der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG teilweise ausgeschlossen sei, soweit die Kosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemes...