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Umsatzsteuer | Mitwirkungshandlungen im Rahmen einer IT-Migration (FG)
Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister
für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen
erhält, unterliegen nicht der Umsatzsteuer (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist, ob eine Zahlung, die die Klägerin von einem Dienstleister im Rahmen der Migration ihres IT-Systems erhalten hat, Teil eines Leistungsaustauschs und somit der Umsatzsteuer zu unterwerfen war: Die Klägerin, eine Genossenschaftsbank, bezog dauerhaft Leistungen von einem konzernangehörigen IT-Dienstleister. Im Zuge einer Systemumstellung führte der IT-Dienstleister ein neues Kernbanksystem ein, was eine IT-Migration nach sich zog. Die Migration erfolgte auf Grundlage eines Projektvertrags, in...