Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 19/84 BStBl 1987 II S. 856

Gesetze: AO (1977) § 23 Abs. 1, Abs. 2 S. 1DBA Polen Art. 14 Abs. 1DBA Polen Art. 21 Abs. 1 lit. aEStG (1977) § 1 Abs. 1EStG (1977) § 2 Abs. 1EStG (1977) § 32bEStG (1977) § 34cErlaß des Finanzministers des Saarlandes vom B/II 665/75 S 2293 A Montageerlaß (BStBl I 1975, 944)

Leitsatz

1. Der bis zum gültige Montageerlaß ist nicht anzuwenden, wenn ein im Inland ansässiger Arbeitnehmer in einem ausländischen Staat tätig ist, mit dem die Bundesrepublik ein DBA abgeschlossen hat.

2. In einem solchen Fall führt der im Ausland erzielte Arbeitslohn aufgrund des Progressionsvorbehalts des § 32 b EStG zu einem besonderen Steuersatz, wenn nach dem DBA das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, die Bundesrepublik sich dabei aber das Recht vorbehalten hat, diese Einkünfte bei der Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 856
BFHE S. 50 Nr. 151,
ZAAAA-98183

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen