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LAG Köln Urteil v. - 7 SLa 175/24

Gesetze: BGB § 280 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 241 Abs. 2 BGB ist der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers verpflichtet.

Bei der Überlassung eines Fahrzeugs ist der Arbeitnehmer u.a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann (z.B. Mängelbeseitigung, Ausübung von Gewährleistungsansprüchen, Information von Versicherungen).

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2025 S. 1235
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2025 S. 1235
NAAAJ-91216

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