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RENO Nr. 7 vom

Abfindungsanspruch

Von Professor Dr. Peter Pulte

Das deutsche Arbeitsrecht kennt entgegen landläufiger Meinung keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt aber spezielle Abfindungsansprüche, die im Folgenden dargestellt werden.

Definition

Der Abfindungsanspruch ist das Recht eines Arbeitnehmers, eine finanzielle Entschädigung vom Arbeitgeber zu erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Diese Zahlung soll den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes abmildern. Keine Abfindung, sondern eine finanzielle Ausgleichszahlung eigener Art ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gem. § 89b HGB.

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes kennt das Gesetz im Sozialplan, beim Nachteilsausgleich und im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Abfindungen können auch Teil einer vertraglichen Vereinbarung sein.

Liegt keiner der genannten Fälle vor, so besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Vertragliche Abfindungsansprüche

Vertragliche Ansprüche kommen in Betracht, wenn

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung einzelvertraglich vereinbart haben,

  • der auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarif...

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