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BFH Urteil v. - V R 69/84 BStBl 1987 II S. 834

Gesetze: AO (1977) §§ 129, 173 Abs. 2

Leitsatz

Ein aufgrund einer Außenprüfung ergangener Änderungsbescheid kann grundsätzlich auch dann nach § 129 AO (1977) berichtigt werden, wenn das FA im Änderungsbescheid eine offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheides übernommen hat und auszuschließen ist, daß die Übernahme der Unrichtigkeit auf fehlerhafter Anwendung materiellen Steuerrechts beruht.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 834
BFHE S. 510 Nr. 150,
PAAAA-98169

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