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Arbeitsrecht | Kündigungsschutz für Ex-Geschäftsführer (BRAK/LAG)
Ein ehemaliger Geschäftsführer
unterliegt nach seiner Abberufung wieder voll dem
Kündigungsschutzgesetzes
(KSchG). Die
Ausnahme des
§ 14
Abs. 1 Nr. 1 KSchG, wonach Angestellte in leitender
Stellung vom Kündigungsschutz ausgenommen sind, kommt zu diesem Zeitpunkt nicht
mehr in Betracht. Auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts,
Urteil v. - 8 Sa 153/24, weist die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aktuell hin.
Hintergrund: Die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes (§§ 1 bis 14 KSchG) gelten u.a. nicht in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG.
Sachverhalt: Der Ex-Geschäftsführer war seit April 2021 als „Vice President für A“ bei der beklagten Gesellschaft angestellt. Vertragsgru...