Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DSGVO | Schadenersatz bei Verstoß gegen die DSGVO im Rahmen der Betriebsvereinbarung (BAG)
Ein Arbeitnehmer kann einen
Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns
an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für
Personalverwaltung „Workday“ zu testen ().
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten u.a. zu Abrechnungszwecken mit einer Personalverwaltungs-Software. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit Workday als einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen. Die Beklagte übertrug personenbezogene Daten des Klägers aus der bisher genutzten Software an die Konzernobergesellschaft, um damit Workday zu Testzwecken zu bef...