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ZFA Nr. 6 vom Seite 10

Begleitleistungen in der Chirurgie (Teil III)

Von Dr. med. dent Wolfgang Schellhaaß

In den letzten Ausgaben dieser Zeitschrift wurden die Gebührennummern für die chirurgischen Eingriffe besprochen und die Unterschiede zwischen BEMA und GOZ herausgearbeitet. Chirurgische Maßnahmen sind aber nicht ohne bestimmte Begleitleistungen, beispielsweise die Anästhesien, durchführbar. Andere Leistungen entstehen als normale Folge des chirurgischen Eingriffs, dazu gehören die Nachbehandlungen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen weitere Abrechnungstipps und Informationen im Zusammenhang mit Nachbehandlungen, chirurgischer Wundrevision und der Stillung von übermäßigen Blutungen bei und nach chirurgischen Eingriffen.

Wie unterscheiden sich GOZ und BEMA bei den Nachbehandlungen?

Der Abschnitt oder das Kapitel D enthält in der GOZ die chirurgischen Leistungen. Dem Abschnitt D sind Allgemeine Bestimmungen vorangestellt, die auch wichtige Informationen für die Berechnung enthalten:


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Auszug aus der GOZ
Allgemeine Bestimmungen Teil D. Chirurgische Leistungen
1. Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines plast...


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