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Außensteuergesetz | § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift (BFH)
Bereits aus dem Wortlaut des
§ 1 Abs. 5
Satz 1 AStG, wonach die Absätze 1, 3 und 4 über die
"Berichtigung von Einkünften" entsprechend anzuwenden sind, folgt, dass es sich
bei
§ 1 Abs. 5
AStG um eine Einkünftekorrekturnorm und gerade nicht um
eine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung handelt
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG sind die Absätze 1, 3 und 4 der Norm über die Berichtigung von Einkünften entsprechend anzuwenden, wenn für eine Geschäftsbeziehung im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AStG die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländisch...