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Fragen und Antworten zur Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
Fragen im Zusammenhang mit der Betriebsstätte, dem elektronischen Aufzeichnungssystem und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
Zum Zeitpunkt der Einführung der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO waren viele Fragen noch nicht beantwortet. Nunmehr gehen täglich mehrere Mitteilungen bei den Finanzbehörden ein. Gleichzeitig ergeben sich neue Fragen von Herstellern elektronischer Aufzeichnungssysteme (eAS), Taxametern und Wegstreckenzählern sowie von Steuerberatern. Das BMF hat seinen Fragen- und Antworten-Katalog bereits entsprechend erweitert – aktuell sind dort acht Fragen und Antworten eingestellt sowie eine Ausfüllanleitung für die Direkteingabe im ELSTER-Formular. Der Beitrag beschäftigt sich mit weiteren neuen und wichtigen Fragen aus der Praxis. Bei den hier vorgestellten Lösungsvorschlägen sind die Änderungen im AEAO zu § 146a AO bereits berücksichtigt.
Wesentliche Kriterien der Mitteilungspflicht sind die „Besitzbezogenheit“ und die „Betriebsstättenbezogenheit“.
Es gibt immer nur eine Mitteilungsart, die „Bruttomethode“, d. h. in einer Mitteilung sind immer alle eAS einer Betriebsstätte zu melden.
Die Intention einer Meldung (anmelden, abmelden, korrigieren) ergibt sich aus den im Einzelfall übermittelten Daten.
Mitzuteilen sind alle im Jahr 2025 noch in den Betriebsstätten genutzten und tatsächlich auch vorhand...