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BFH Urteil v. - IV R 339/84 BStBl 1987 II S. 625

Gesetze: EStG § 3bEStG § 18 Abs. 1 Nr. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

1. Lotsen sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG freiberuflich tätig. Sie können deshalb die - nur für Arbeitnehmer in Betracht kommende - Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (§ 3 b EStG) nicht in Anspruch nehmen.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), daß die Steuerfreiheit nach § 3 b EStG nur Arbeitnehmern, nicht aber auch den Beziehern anderer Einkunftsarten gewährt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 625
BFHE S. 32 Nr. 150,
MAAAA-98131

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