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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 905/22

Gesetze: SGB VII § 8

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Restfaserläsion des vorderen Kreuzbandes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf ein Unfallereignis zurückgeführt werden kann.

2. Als geeigneter Verletzungsmechanismus für eine Gefährdung der Strukturen des vorderen Kreuzbandes kommt, wenn indirekte Mechanismen im Sinne von sogenannten Drehverwindungstraumen oder Rotationsbewegungen ausscheiden, nur ein direktes Trauma in Form eines geeigneten Anpralls in Betracht.

Fundstelle(n):
XAAAJ-90728

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