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Verbraucherschutz | Facebook-Datenleck - Musterfeststellungsklage für Betroffene (vzbv)
 Betroffene des im Jahr 2021 bekannt
		gewordenen Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der Sammelklage
		(Musterfeststellungsklage) des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
		anschließen und damit unkompliziert Schadenersatzansprüche
		durchsetzen.
Betroffene des im Jahr 2021 bekannt
		gewordenen Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der Sammelklage
		(Musterfeststellungsklage) des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
		anschließen und damit unkompliziert Schadenersatzansprüche
		durchsetzen.
Hintergrund: Im November 2024 hatte der BGH zum Facebook-Datenleck geurteilt, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreicht. Rund 100 € Schadenersatz hielt der BGH im konkreten Fall für den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten für angemessen ( s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.11.2024).
Das Urteil zum Facebook-Datenleck erleichtert es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen laut BGH keinen ...