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Berufsrecht | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als KI-Beauftragter eines gewerblichen Unternehmens (WPK)
Die WPK hat auf die Frage, ob es
aus Sicht des Berufsrechts zulässig ist, dass eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als KI-Beauftragter eines gewerblichen
Unternehmens tätig wird, geantwortet.
Hierzu führt die WPK u.a. folgendes aus:
Eine WP-Praxis, sei es die eigene Praxis eines Wirtschaftsprüfers oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, kann KI-Beauftragter sein.
Wichtig ist, dass es sich um einen externen KI-Beauftragten handeln muss, denn ein Wirtschaftsprüfer darf sich weder tatsächlich in ein gewerbliches Unternehmen einordnen, noch darf der Anschein entstehen, der WP sei in ein gewerbliches Unternehmen eingegliedert. Die Einsetzung muss also aufgrund eines typischen Mandatsverhältnisses als externer KI-Beauftragter erfolgen und für Dritte ...