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Einkommensteuer | Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte (BFH)
Eine "feste" Geschäftseinrichtung
setzt in ihrem Zeitbezug grundsätzlich eine Mindestdauer von sechs Monaten
voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl.
,
BStBl II 2007, 100). Diese
Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch
auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt
wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die
Abwicklung eines Unternehmens überschritten wird (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob eine abkommensrechtliche Betriebsstätte auch dann vorliegt, wenn die Geschäftseinrichtung weniger als sechs Monate, aber für die gesamte oder einen wesentlichen Teil der Zeitdaue...