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RENO Nr. 6 vom Seite 2

Änderungen in der ZV: Kosten und Pfändungsfreigrenzen steigen

Von Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Zum erfolgen im Rahmen des KostBRÄG 2025 nicht nur Änderungen im RVG, sondern auch in Justizkostengesetzen. Außerdem werden zum die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Nachfolgend ein Überblick.

Anhebung der RVG-Gebühren

Die Wertgebühren gem. der Tabelle zu § 13 RVG steigen linear um 6 Prozent.

Gebühren in der ZV

In der Zwangsvollstreckung entsteht i. d. R. die Verfahrensgebühr 0,3 Nr. 3309 VV RVG. Diese entsteht mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwaltes, i. d. R. also mit der Entgegennahme von Informationen und deckt die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit diesem Auftrag ab – z. B: Entgegennahme der Informationen des Mandanten, Erstellen eines Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Entgegennahme der Zustellungsurkunden nebst Gerichtsvollzieherrechnungen; Überprüfung der ordnungsgemäßen Zustellung; Überprüfung und Kontrolle der Drittschuldnererklärungen; Entgegennahme und Weiterleitung von Zahlungen. Die Gebühr entsteht somit nicht erst mit einer konkreten Zwangsvollstreckungsmaßnahme, wie z. B dem Erstellen und Einreichen eines Antrags auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Die 0,3 Verfahrensgebühr entsteht in der Regel fü...

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