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BFH Urteil v. - IV R 192/85 BStBl 1987 II S. 540

Gesetze: AO (1977) § 119 Abs. 1AO (1977) § 152

Leitsatz

1. Der gegen gemäß § 26 b EStG zusammenveranlagte Ehegatten gerichtete und äußerlich mit dem Einkommensteuerbescheid verbundene Bescheid über die Festsetzung von Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung ist i. S. des § 119 Abs. 1 AO (1977) inhaltlich hinreichend bestimmt.

2. Die Bekanntgabe eines Bescheides über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber zusammenveranlagten Ehegatten in der Ausfertigung eines zusammengefaßten Bescheides war gemäß § 155 Abs. 3 AO (1977) (a. F.) wirksam, wenn der Einkommensteuerbescheid selbst in dieser Weise wirksam bekanntgemacht werden konnte.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 540
BFHE S. 418 Nr. 149,
TAAAA-98107

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