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BFH Urteil v. - IX R 172/84 BStBl 1987 II S. 501

Gesetze: FGO § 82ZPO § 406

Leitsatz

Solange das FG über das Gesuch, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, nicht entschieden hat, darf es bei der Urteilsfindung das Gutachten des Sachverständigen nicht verwerten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 501
BFHE S. 397 Nr. 149,
VAAAA-98102

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