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Einkommensteuer | Unentgeltliche Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch
Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch wird nicht von § 6 Abs. 3 EStG erfasst, wenn der bisherige Betriebsinhaber seine betriebliche Tätigkeit fortführt; denn § 6 Abs. 3 EStG verlangt, dass der bisherige Betriebsinhaber seine gewerbliche Tätigkeit einstellt. Die übertragenen Wirtschaftsgüter werden beim Erwerber daher Privatvermögen.S. 433
[i]Rechtsfolgen bei Erlöschen des NießbrauchsErlischt der Nießbrauch später (z. B. weil er aufgehoben wird oder wegen Todes) und führt nun der Erwerber den Betrieb weiter, muss der Erwerber wie folgt bilanzieren:
Die nießbrauchsbelasteten Wirtschaftsgüter, die bereits aufgrund der unentgeltlichen Übertragung auf ihn übergegangen waren und bei ihm im Privatvermögen erfasst wurden, werden nun von ihm in das Betriebsvermögen mit dem Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG eingelegt.
Die Wirtschaftsgüter, die der Vorbehaltsnießbr...