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STFAN Nr. 5 vom

Übertragung stiller Reserven auf ein Reinvestitionsobjekt

Von Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

In unserer Rubrik „Buchführungsfall des Monats“ werden beispielhafte Geschäftsvorfälle aus der betrieblichen und steuerberatenden Praxis nach den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 kontiert.

Wird ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu einem über dem Buchwert liegenden Preis veräußert, muss der Gewinn i. d. R. im Veräußerungsjahr versteuert werden. Der Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie von Gebäuden kann gem. § 6b EStG steuerneutral behandelt und damit die Versteuerung zeitlich in die Zukunft verlagert werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von vier bis sechs Jahren ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird.

In diesem Buchführungsfall wird ein unbebautes Grundstück mit Gewinn verkauft; als Reinvestitionsobjekt wird im gleichen Jahr ein Grundstück mit Gebäude erworben.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten