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BFH Urteil v. - III R 1/86 BStBl 1987 II S. 490

Gesetze: EStG (1983) § 53aEStG 1979 § 33a Abs. 3 Nr. 1

Leitsatz

Verpflegungsmehraufwendungen, die einem Steuerpflichtigen anläßlich der Unterbringung seines Kindes in einer Kindertagesstätte entstehen, sind keine Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes, sondern Unterhaltsaufwendungen, die durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich abgegolten sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 490
BFHE S. 211 Nr. 149,
PAAAA-98088

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