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BFH Urteil v. - VII R 29/84 BStBl 1987 II S. 413

Gesetze: AO § 146a Abs. 1AO (1977) § 172 Abs. 1 Nr. 1AO (1977) § 169 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Das HZA ist nicht befugt, zugunsten des Steuerpflichtigen Bescheide über Verbrauchsteuern zu ändern, für die die Festsetzungsfrist abgelaufen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 413
BFHE S. 132 Nr. 149,
NAAAA-98080

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