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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 16 V 16040/25

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

AdV einer Grundsteuerwertfeststellung wegen geltend gemachter Verfassungswidrigkeit setzt besonderes Aussetzungsinteresse voraus

Leitsatz

Die Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung wegen geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung setzt voraus, dass der Antragsteller ein besonderes Aussetzungsinteresse darlegt.

Fundstelle(n):
BAAAJ-90261

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