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BFH Urteil v. - II R 154/83 BStBl 1987 II S. 717

Gesetze: ErbStG (1974) § 14 Abs. 1

Leitsatz

§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG (1974) ist dahin auszulegen, daß von dem Gesamtbetrag die für den früheren Erwerb damals festgesetzte Steuer abzuziehen ist, wenn diese wegen einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung höher war als die nach der jetzigen gesetzlichen Regelung festzusetzende Steuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 717
BFHE S. 69 Nr. 149,
EAAAA-98070

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