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BFH Urteil v. - I R 78/81 BStBl 1987 II S. 363

Gesetze: AStG § 2 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1. Bei der gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1. Hs. 2 AStG durchzuführenden Vergleichsrechnungen sind unter den von dem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern sowohl die deutschen als auch die ausländischen Steuern zu verstehen.

2. Bei der Ermittlung der deutschen Einkommensteuer, die im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht angefallen wäre, ist bei der gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hs. 2 AStG durchzuführenden Vergleichsrechnung die Vorschrift des § 34 c EStG betreffend die Anrechnung ausländischer Steuern zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 363
BFHE S. 37 Nr. 149,
XAAAA-98068

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