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BFH Urteil v. - II R 213/84 BStBl 1987 II S. 392

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3FGO § 155ZPO § 88

Leitsatz

1. Auch bei einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist beim Gericht eine schriftliche Prozeßvollmacht einzureichen (Anschluß an BFHE 133, 344, BStBl II 1981, 678).

2. Eine zur Einreichung der Prozeßvollmacht gesetzte Frist mit ausschließender Wirkung wird dann nicht eingehalten, wenn innerhalb dieser Frist nur eine Fotokopie der schriftlichen Prozeßvollmacht eingereicht wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 392
BFHE S. 19 Nr. 149,
DAAAA-98066

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