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BFH Urteil v. - VII R 21/84 BStBl 1987 II S. 368

Gesetze: AO (1977) §§ 236, 238BGB §§ 288, 291

Leitsatz

Für eingeklagte Ansprüche auf Auszahlung gemeinschaftsrechtlicher Ausfuhrvergünstigungen können in entsprechender Anwendung der §§ 288, 291 BGB Prozeßzinsen in Höhe von 4 v. H. verlangt werden; §§ 236, 238 AO (1977) sind nicht anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 368
BFHE S. 15 Nr. 149,
TAAAA-98065

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