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Online-Nachricht - Donnerstag, 24.04.2025

Einkommensteuer | Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG (BMF)

Das BMF hat ein neues Schreiben zu Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG veröffentlicht ().

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  1. Meldedatensatz nach § 45b Absatz 2 EStG

  2. Finanzvereinbarungen nach § 45b Absatz 3 EStG

  3. Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Absatz 4 bis 6 EStG, § 45c Absatz 1 und 2 EStG

  4. Korrektur fehlerhafter Meldungen

  5. Verfahren bei Ausstellung von berichtigten Bescheinigungen

  6. Unterjähriger Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

  7. Meldung nach § 45b Absatz 4 Satz 2 EStG

  8. Datenübermittlung nach § 45b Absatz 6 Satz 1 EStG

  9. Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gemäß § 45b Absatz 6 Satz 2 EStG

  10. Anwendung des § 45b Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 EStG bei Kundendepots, die ein inländisches Kreditinstitut für andere in- und ausländische Kreditinstitute führt

Die Übermittlung der Angaben nach

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