Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin (BFH)
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne
des
§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG liegt
auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als
geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche
Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem
solchen Fall nicht erforderlich (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH, die zu einer Unternehmensgruppe gehört. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin war die zur Unternehmensgruppe gehörende A GmbH. Zwischen der A GmbH als Organträgerin und insgesamt neun Organgesellschaften, zu denen auch die Klägerin gehörte, bestanden jeweils körperschaftsteuerrechtliche Organschaften. Im Streitjahr kam es zu einer zweistufigen Umstrukturie...