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Verfahrensrecht / Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens (BFH)
Ein einer vermögensverwaltenden
Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich
insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft
ihrem Gesellschafter nach
§ 39 Abs.
2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Gesellschafter der Klägerin sind zum einen eine nicht am Vermögen beteiligte Komplementär-GmbH (K GmbH) und zum anderen die in Russland lebende Kommanditistin F. Die Klägerin erwarb ein im Inland belegenes (bebautes) Grundstück und erzielte Mieteinnahmen. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte die Kommanditistin F der Klägerin ein verzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Ja...