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BFH Urteil v. - III R 54/82 BStBl 1987 II S. 454

Gesetze: InvZulG (1975) § 4b Abs. 3, 4

Leitsatz

1. Für die Errichtung eines Gebäudes kann eine Zulage gemäß § 4b InvZulG nicht gewährt werden, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude nicht mit dem identisch ist, das in dem innerhalb des Begünstigungszeitraums eingereichten Baugesuch ausgewiesen ist.

2: Eine Identität ist zu verneinen, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude gegenüber dem in dem rechtzeitigen Bauantrag ausgewiesenen Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern.

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 454
BFHE S. 570 Nr. 148,
VAAAA-98060

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