Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IDW ES 16 zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements
Eine Handreichung für die Unternehmensplanung zur Krisenfrüherkennung in der Praxis?
Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am einen Entwurf (IDW ES 16) für einen neuen IDW Standard zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG beschlossen. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf sind bis zum möglich. Hintergrund ist die Verpflichtung in § 1 Abs. 1 Satz 1 StaRUG zur fortlaufenden Überwachung von den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen. Zentrales Instrument der Krisenfrüherkennung ist eine fundierte Unternehmensplanung. Dieser Beitrag soll die Frage beantworten, ob und inwieweit der IDW ES 16 bei der konkreten Ausgestaltung der Unternehmensplanung in verschiedenen praktischen Situationen Vorgaben oder Empfehlungen zum Aufbau der Unternehmensplanung enthält. Er versteht sich als Beitrag zur Diskussion des IDW ES 16.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 StaRUG regelt die Verpflichtung des Geschäftsleiters zur Einrichtung einer Krisenfrüherkennung, die auf der Unternehmensplanung beruht. Zur konkreten Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und der Unternehmensplanung werden keine Details geregelt.
IDW ES 16 (Tz. 5) hat sich die Aufgabe gestellt, die Anforderu...