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Gesetzgebung | Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung (BGBl)
Das Außerkrafttreten der
Kryptowertetransferverordnung wurde am
im
BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Nach § 7 Absatz 2 Satz 2 der Kryptowertetransferverordnung vom (BGBl. 2023 I Nr. 135) wurde nun bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem § 7 Absatz 2 Satz 1 mit Geltung der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 am außer Kraft getreten ist.
Quelle: BGBl 2025 I Nr. 118 vom 23.4.2025 (lb)