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Online-Nachricht - Mittwoch, 23.04.2025

Gesetzgebung | Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung (BGBl)

Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.

Nach § 7 Absatz 2 Satz 2 der Kryptowertetransferverordnung vom (BGBl. 2023 I Nr. 135) wurde nun bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem § 7 Absatz 2 Satz 1 mit Geltung der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 am außer Kraft getreten ist.

Quelle: BGBl 2025 I Nr. 118 vom 23.4.2025 (lb)

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