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LSG Sachsen-Anhalt 20.06.2024 L 2 AS 596/20, NWB 17/2025 S. 1167

SGB II | Anrechnungsfähiges Einkommen im Leistungsbezug

Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stellt eine als Einkommen zu berücksichtigende Einnahme in Geldeswert dar, wenn der Sachbezug vom Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeits- oder Dienstleistung akzeptiert wird. Dem steht nicht entgegen, dass eine solche Sachleistung nicht allgemein veräußert oder in Geld getauscht werden kann. Soweit der Sachverhalt keine konkrete wirtschaftliche Bewertung eines solchen Sachbezugs nach seinem Verkehrswert erlaubt, kann auf die steuerliche Bewertung zurückgegriffen werden, wenn damit offensichtlich keine höhere Bewertung als mit dem Verkehrswert erfolgt.

Anmerkung:

Das Gericht hat die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung als grds. anrechenbares Einkommen i. S. d...