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BGH 18.12.2024 IV ZR 151/23, NWB 17/2025 S. 1166

D&O-Versicherung | Klausel zum Vertragsende bei Insolvenz der Versicherungsnehmerin

Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrags mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin gestellt worden ist, ist unwirksam.

Anmerkung:

Mit der Normierung von (Mindest-)Kündigungsfristen in Dauerschuldverhältnissen soll dem Vertragspartner Gelegenheit gegeben werden, sich rechtzeitig auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses einstellen zu können. Die Regelung des § 11 Abs. 3 VVG soll hierbei dem Versicherungsnehmer auch einen gewissen Zeitraum für die Suche nach neuem Versicherungsschutz sichern. Durch die halbzwingende Vorgabe einer ...