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StuB Nr. 9 vom Seite 339

Rechnungslegung von Stiftungen

Zur Neufassung des IDW RS FAB 5 (vormals: IDW RS HFA 5)

WP/StB Maximilian Grittern

Am hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5) verabschiedet. Vorangegangen war eine Überarbeitung durch den IDW-Arbeitskreis Rechnungslegung und Prüfung von Non-Profit-Unternehmen aufgrund der am in Kraft getretenen Reform des Stiftungsprivatrechts. Mit Relevanz für die Rechnungslegung wurden im Zuge der Reform insbesondere die Vorgaben zur Struktur und Erhaltung des Stiftungsvermögens erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Ziel dieses Beitrags ist es, die wesentlichen Änderungen aus der neugefassten IDW-Verlautbarung herauszuarbeiten und für die Bilanzierungspraxis einzuordnen.

Gehrmann, Stiftung, Grundlagen, NWB MAAAC-12938

Kernfragen
  • Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich aufgrund der Neufassung des IDW RS FAB 5?

  • Wie sind die Strukturvorgaben für das Stiftungsvermögen des neu gefassten § 83b BGB in der Rechnungslegung zu behandeln?

  • Wie ist die Erhaltung des Grundstockvermögens nach dem neuen § 83c BGB in der Rechnungslegung nachzuweisen?

I. Ausgangssituation und Aufbau der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung

Grundlage für den neu gefassten IDW RS FAB 5 war die letzte, am verabschiedete Fassung des IDW RS HFA 5. Beide Stellungnahmen behandeln die Rechnungslegung von Stiftungen ausgehend von den jeweils geltenden stiftungsrechtlichen Vorschriften (§§ 80 ff. BGB). Diese enthielten bisher und enthalten auch nach der Reform des Stiftungsprivatrechts keine detaillierten Vorgaben zur Rechnungslegung von Stiftungen.