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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 3 V 3178/24

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 4 S. 1, BewG § 220 Abs. 2, BewG § 243, BewG § 246 Abs. 1 S. 1, BewG § 247, BewG § 250, BewG § 258 Abs. 1, BewG § 258 Abs. 2, GG Art. 100

Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel (hier: betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung eines Grundsteuerwerts in Berlin)

Leitsatz

Es wird an der Auffassung im Senatsbeschluss festgehalten, wonach die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich voraussetzt, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt.

Fundstelle(n):
TAAAJ-89971

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