Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel (hier: betreffend die Verfassungsmäßigkeit
der Ermittlung eines Grundsteuerwerts in Berlin)
Leitsatz
Es wird an der Auffassung im Senatsbeschluss festgehalten, wonach
die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen
Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes
zusätzlich voraussetzt, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt.
Fundstelle(n): TAAAJ-89971
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